Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Anna Matz Spießstrasse 66, 63071 Offenbach, 63071 Offenbach

Workshop-Atelier: Rathenaustraße 4, 63067 Offenbach am Main

E-Mail: info@annamatz.de

I. Allgemeines & Geltungsbereich1.1 Die Produktion von Bildern, Faceart-Gemälden und anderen Werken, die Durchführung von Workshops sowie die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion, Workshop-Teilnahmen und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin/Veranstalterin nicht ausdrücklich widerspricht.1.3 Werke sind von Anna Matz hergestellte Lichtbilder und andere grafische Werke (inkl. Faceart auf Leinwand), bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.1.4 Die Fotografin/Veranstalterin ermöglicht Auftraggebern den Zugriff auf ihre AGB durch deren Bereitstellung auf der Webseite.II. Urheberrecht und Nutzungsrechte2.1 Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.2.2 Die von der Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.2.3 Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.2.5 Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Fotografin als Urheberin der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.2.7 a) Die Bearbeitung von Werken der Fotografin (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, 2.7 b) die Verbreitung von Werken der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Datenträgern aller Art sowie 2.7 c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.2.8 Die Fotografin is nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.2.9 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine solche öffentliche Wiedergabe wird immer nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der abgebildeten Personen erfolgen.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung & Kleinunternehmerstatus3.1 Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. An von ihr erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich die Fotografin sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich an die Fotografin zurückzugeben.3.2 Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Es gilt das vereinbarte Honorar laut Angebot/Rechnung. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 (1) UStG wird keine Mehrwertsteuer berechnet und ausgewiesen.3.3 Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel der Fotografin, soweit nichts anderes vereinbart ist.3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke, Produkte (z. B. Fotoprints, fertig gestaltete Faceart-Leinwandbilder) und Datenträger Eigentum von Anna Matz.3.5 Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.3.6 Die Fotografin ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei der Fotografin erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.3.7 Wünschen die Kunden/Kundinnen nach Erfüllung des Auftrags und Auslieferung der angefertigten Bilder eine vollständige Löschung aller angefertigten Bilder von den Speichermedien der Fotografin, so wird die Fotografin alle Aufnahmen und deren Bearbeitungen vollständig löschen; lediglich eine Aufnahme wird zurückbehalten, um den gesetzlichen Nachweispflichten gegenüber den Finanzbehörden nachkommen zu können.

IV. Spezifische Zahlungs- und Stornobedingungen für Workshops4.1 Der Rechnungsbetrag für gebuchte Workshops ist vorab zu begleichen. Teilnehmer_innen haben die Wahl zwischen zwei Optionen:Option 1 (Gesamtbetrag): Überweisung des vollen Betrags innerhalb von 5 Tagen nach Buchungsbestätigung.Option 2 (Anzahlung): Überweisung einer Anzahlung in Höhe von 25,00 € innerhalb von 5 Tagen. Der verbleibende Restbetrag ist am Kurstag passend in bar oder per Vorabüberweisung zu zahlen.4.2 Zahlungswege: Per PayPal (annamatz.arts@gmail.com) oder per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto (N26) unter Angabe von Rechnungsnummer und Name.4.3 Stornierungsfristen für Workshop-Teilnehmer_innen:Eine kostenfreie Absage ist bis 48 Stunden vor Kursbeginn möglich.Bei Absagen bis 24 Stunden vor Kursbeginn wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 25,00 € pro Person als Bearbeitungsgebühr einbehalten.Bei Absagen unter 24 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen ist keine Erstattung möglich und die volle Gebühr wird fällig.V. Absagen durch die Veranstalterin & Besondere Hinweise (Facepainting)5.1 Sollte ich einen Workshop oder ein Shooting aufgrund von Krankheit, Unfall oder unvorhersehbaren Ereignissen (höherer Gewalt) nicht durchführen können, werde ich dich so schnell wie möglich informieren. In diesem Fall werden wir uns so schnell wie möglich um die Vereinbarung eines gleichwertigen Nachholtermins bemühen. Sollte kein passender Ersatztermin gefunden werden können oder der Termin kundenseitig nicht nachholbar sein, erhältst du alle bereits geleisteten Zahlungen (auch Anzahlungen) zu 100 % zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. für nutzlos aufgewendete Fahrtkosten oder Hotelbuchungen des Kunden) sind ausgeschlossen.5.2 Bei Faceart-Projekten wird mit höchster Sorgfaltspflicht und ausschließlich mit professionellen, dermatologisch geprüften Profi-Schminkfarben gearbeitet, die der Kosmetikverordnung entsprechen. Für unvorhersehbare allergische Reaktionen oder Hautausschläge wird keine Haftung übernommen. Die Kunden sind verpflichtet, vorab über bekannte Allergien oder extreme Hautempfindlichkeiten zu informieren.

VI. Haftung6.1 Die Haftung der Fotografin/Veranstalterin und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen oder Tier, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Fotografin für jeden Grad des Verschuldens.6.2 Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentchädigung auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.6.3 Die Teilnahme an Workshops und Shootings erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verletzungen oder Unfälle, die durch Unachtsamkeit der Teilnehmer im Atelier oder am Set entstehen (z. B. Stolpern über Studiokabel, Schnitte mit Arbeitswerkzeugen wie Scheren), wird keine Haftung übernommen. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.6.4 Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.VII. Nebenpflichten & Leistungsstörungen7.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt die Fotografin frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Aufnahmen ab, ist die Fotografin berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.

7.3 Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.7.4 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann die Fotografin auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.7.5 a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung der Bildautorin, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,– € pro Bild und Einzelfall.7.5 b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, das Doppelten des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.7.5 c) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass die Fotografin hierfür ein Verschulden trifft, so hat er der Fotografin 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.7.5 d) Der Fotografin bleibt zu a) – c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) – c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.VIII. Hinweis zum Widerrufsrecht8.1 Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für terminlich ungebundene Leistungen (z. B. Gutscheine) gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht laut unserer separaten Widerrufsbelehrung.IX. Datenschutz & Schlussbestimmungen9.1 Die der Fotografin mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.9.2 Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: September 2026